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    Rechtliches

    Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

    Stand: Juli 2026

    Präambel

    Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Material Concierge (Bureau Kersten, «Auftragsverarbeiter») im Auftrag des Kunden («Verantwortlicher»). Er gilt ergänzend zu den AGB und wird mit deren Annahme wirksam. Massgebend sind das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie, soweit anwendbar, Art. 28 DSGVO.

    § 1 · Gegenstand und Dauer

    Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Verantwortliche im Rahmen der Nutzung der Plattform bereitstellt (z. B. Kontaktdaten von Mitarbeitenden, Projekt- und Materialdaten). Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung und für die Dauer des Abonnements.

    § 2 · Pflichten des Auftragsverarbeiters

    • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen
    • Vertraulichkeit der zur Verarbeitung befugten Personen
    • Angemessene technische und organisatorische Massnahmen (§ 3)
    • Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten und Meldepflichten
    • Keine Nutzung der Daten zum Training von KI-Modellen

    § 3 · Technische und organisatorische Massnahmen

    • Verschlüsselte Übertragung (TLS) und verschlüsselte Speicherung
    • Mandantentrennung auf Datenbankebene (Row Level Security): jedes Büro sieht ausschliesslich seine eigenen Daten
    • Zugriff nur für berechtigte Personen, Passwort-Authentifizierung
    • Hosting der Kerndaten auf Servern in der EU

    § 4 · Sub-Auftragsverarbeiter

    Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Sub-Auftragsverarbeiter:

    • Supabase – Datenbank und Hosting (EU)
    • Anthropic – KI-Bildanalyse (USA)
    • Stripe – Zahlungsabwicklung (EU/USA)
    • Netlify – Web-Hosting (USA)
    • Resend – E-Mail-Versand (USA)

    Für Übermittlungen in die USA gelten die EU-Standardvertragsklauseln (SCC). Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Änderungen; der Verantwortliche kann begründet widersprechen.

    § 5 · Betroffenenrechte und Meldepflichten

    Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung) und meldet ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Kenntnisnahme.

    § 6 · Löschung und Rückgabe

    Nach Beendigung des Vertrags werden die personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Verantwortliche kann seine Daten jederzeit vollständig exportieren (kein Lock-in).

    § 7 · Kontrollrechte

    Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung dieses AVV überzeugen. Der Auftragsverarbeiter stellt auf Anfrage die erforderlichen Informationen bereit.

    § 8 · Haftung und anwendbares Recht

    Es gelten die Haftungsregelungen der AGB. Dieser AVV unterliegt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Zürich.